LECHFELD  KANZLEI

Rechtstipps  -   Verkehrsunfall

Rechtstipps


1. Verkehrsrecht

1.1 Informationen zum richtigen Verhalten nach einem Verkehrsunfall 

a)
Geben Sie am Unfallort keine voreiligen mündlichen oder schriftlichen Schuldanerkenntnisse ab. Auch Angaben zum Unfallhergang müssen weder gegenüber dem Gegner noch gegenüber der Polizei gemacht werden. Es empfiehlt sich jedoch, unrichtige Angaben des Gegners zum Sachverhalt bereits bei Aufnahme des Protokolls zu berichtigen.

Notieren Sie sich die Daten etwaiger Zeugen sowie des Unfallgegners (Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen, Haftpflichtversicherung). Nach Möglichkeit machen Sie Fotos vom Unfallort sowie von den entstandenen Schäden.

b)
Dokumentieren Sie möglichst zeitnah die Schäden an Ihren Kfz. ( Fotos, Kostenvoranschlag, bei größeren Schäden (> 700 €): Sachverständigengutachten )

 

Sollten Sie oder Insassen Ihres Kfz verletzt worden sein, so suchen Sie umgehend je nach Schwere der Verletzungen einen Arzt oder eine Klinik auf.

Für eine spätere Geltendmachung von Schmerzensgeld ist das Vorliegen eines ärztlichen Gutachtens als Nachweis unbedingt erforderlich.

c)

Informieren Sie umgehend Ihre Haftpflichtversicherung, insbesondere wenn die Haftungslage unklar ist (Die Anzeigefrist beträgt 1 Woche).

d)
Seien Sie skeptisch bei raschen Abwicklungsversprechen der gegnerischen Versicherung.
Oft fallen hier wichtige Schadenspositionen unter den Tisch.
Vermeiden Sie vorschnelle Regulierungsvereinbarungen.

e)
Kontaktieren Sie unmittelbar nach dem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Die Erfahrung zeig, dass Unfallgeschädigte mit anwaltlicher Vertretung i.d.R höhere Schadensersatzansprüche erzielen.

Mögliche zusätzliche Schadenspositionen werden erst durch eine kompetente Rechtsberatung sichtbar.

1.2 Informationen zu den (Anwalts-)Kosten

 

Bei berechtigten Ansprüchen hat die gegnerische Haftpflichtversicherung die entstandenen Anwaltskosten voll zu übernehmen.

 

Bei anteiligem Verschulden ist eine realistische und kompetente Einschätzung der durchsetzbaren Schadensquote durch Ihren Anwalt entscheidend. Wird der geltend gemachte (anteilige) Schadensersatz auch durchgesetzt, so gilt obiges und es entstehen keine Kosten für Sie. Der Schaden ist in diesem Fall samt Rechtsanwaltskosten durch die gegnerische Versicherung auszugleichen.

 

Sollten Sie über eine (Verkehrs-)Rechtsschutzversicherung verfügen, so müssen Sie sich über die Kosten ohnehin keine Gedanken machen.

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